Nachstehende Allgemeine Geschäftsbeziehungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige
Leistungen:
I. Allgemeine Bestimmungen
- Der Inhaber von Computerservice Ruckzuck Robert Kuhn, im Folgenden als Anbieter bezeichnet,
erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird zugestimmt, sobald die angebotenen Leistungen
genutzt werden.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter dieses schriftlich
bestätigt. Eigenen AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
- Der Nutzer bzw. der Kunde wird im Folgenden als Partner bezeichnet.
II. Angebot und Vertragsabschluß
- Alle Angebote des Anbieters sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsverhältnis kommt
durch einen telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Partners und der
anschließenden Auftragsbestätigung zustande. Geringfügige, technisch bedingte und dem Partner
zumutbare Abweichungen vom Vertrag behält sich der Anbieter auch nach Bestätigung des Auftrags
vor.
- Alle Aufträge und Bestellungen sind verbindlich.
- Sollten dem Partner die Vertragsunterlagen abhanden kommen, kann er sich bezüglich einer Kopie
an den Anbieter wenden.
III. Preise und Zahlung
- Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile
einschließlich etwaig anfallender Steuern. Die Preise gelten ohne Verpackung, Fracht, Porto und
Versicherung, sofern nicht anders angegeben. Es fallen daher bei der Versendung der Waren
zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
- Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.
- Der Partner hat alle Beträge, wenn nicht anders vereinbart, spätestens 7 Tage nach Erhalt der
Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei dem
Anbieter. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Partner ohne weitere Erklärung seitens
des Anbieters in Zahlungsverzug.
- Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des banküblichen
Dispositionszinssatzes, bzw. des in Anspruch genommenen Zinssatzes berechnet. Der Partner kann
gegenüber Ansprüchen des Anbieters mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn die Forderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Werden bei dem Partner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Konkurs- oder
Vergleichsverfahren eröffnet oder hat der Partner seine Zahlungen eingestellt, so werden
etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfällig. Der Anbieter kann dann Erfüllung verlangen, aber
auch den Rücktritt von den mit dem Partner geschlossenen Verträgen erklären oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen.
IV. Lieferung und Versand von Ware und Erbringung von Dienstleistungen
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen hat der Anbieter nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Anbieter, die Frist angemessen zu verschieben. Wird die Lieferung aufgrund der
oben genannten Umstände unmöglich, wird der Anbieter von der Lieferungsverpflichtung frei.
Sofern die Lieferungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Partner berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Der Anbieter behält sich vor, nach Absprache mit dem Partner, im Falle der Nichtverfügbarkeit
der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.
- Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so
kann der Anbieter sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochene Leistung nicht zu
erbringen. Der Anbieter verpflichtet sich in diesem Falle, den Partner unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des
Partners unverzüglich zurückzuerstatten.
- Der Partner versichert, die richtige und vollständige Liefer- bzw. Wohnanschrift übermittelt zu
haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten kommen (z.B. erneut
anfallende Versandkosten), so hat der Partner diese zu ersetzen.
V. Sonderbestimmungen für Fernabsatz und Internet
- Mit der Online-Bestellung kommt ein verbindlicher Auftrag zustande.
- Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Partner die Rücksendekosten. Wertminderungen aus
bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Partner zu erstatten.
- Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen.
- Der Anbieter übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt daher unter
Vorbehalt, da im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch
Zulieferer eine Erfüllung nicht oder nur teilweise möglich ist. Im Fall der Nichtverfügbarkeit
oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Anbieter den Partner unverzüglich
informieren. Im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Partner
zurückerstattet.
- Einen ausführlichen Haftungsausschluss befindet sich in einem gesonderten Menüpunkt auf der
Homepage des Anbieters.
VI. Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Partner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
- Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Partners, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt der Abschluss einer Transportversicherung dem Partner überlassen.
- Für Schäden irgendwelcher Art an gelieferten Produkten, die bei der Lieferung noch nicht vorhanden waren, haftet der Partner ab Gefahrenübergang. Verdeckte Mängel, d.h. solche, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort feststellbar sind, müssen unverzüglich nach der Aufdeckung gerügt werden.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Anbieters, bis der Partner sämtliche Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen beglichen hat.
- Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung des Anbieters.
- Der Partner ist bis zum vollständigen Zahlungseingang ohne Rücksprache mit dem Anbieter nicht berechtigt, die gelieferte Sache zu verpfänden, zu übereignen, zu vermieten oder zu verliehen.
- Der Partner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die erhaltenen Waren pfleglich zu behandeln.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Partners - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zurückzunehmen, zu der der Partner den Zugang zu ermöglichen hat. Die dem Anbieter dadurch entstehenden Kosten und Verluste (z.B. durch Wertminderung) werden dem Partner vollständig auferlegt. Schäden und Verluste, die dem Partner durch diese Rücknahme entstehen, trägt er selbst.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Gegen den Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Bei Zugriffen Dritter, wie z.B. Pfändungen, auf die Vorbehaltsware hat der Partner sofort auf den Eigentumsvorbehalt des Anbieters hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Partner.
VIII. Widerrufsrecht und Rückgabepflicht
- Ein Widerruf des Vertrages nach Leistungserfüllung ist nicht möglich, da sämtliche Hard- und Software bereits durch den Anbieter installiert bzw. verbaut wurde. Verbrauchs- und Verschleißartikel sind ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass diese Waren dadurch nicht mehr weiter verwendbar sind, ist eine Rücknahme durch den Anbieter ausgeschlossen.
- Von der vorstehenden Regelung sind original verpackte Hardware sowie versiegelte Software ausgenommen.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseitig bezogenen Leistungen auszugleichen.
IX. Gewährleistungen
- Soweit sich innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum ein Mangel der Kaufsache zeigt oder dem Kaufgegenstand bei Übergabe eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, hat der Partner das Recht auf Nacherfüllung. Er kann nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Andere Rechte stehen dem Partner nicht zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche einschließlich Verzugs- und Mängelfolgeschäden, es sei denn, es wurde vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. In diesem Fall ist eine Haftung auf den Wert der Lieferung beschränkt.
- Der Anbieter gibt, sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt, nur die Gewährleistungsfristen weiter, die er von seinen Vorlieferanten erhalten hat. Bei Änderungen der Gewährleistungsfristen in Preislisten nach Vertragsabschluß gilt ausschließlich die Gewährleistungsfrist, die bei Vertragsabschluß gültig war.
- Die vom Partner gewählte Art der Nacherfüllung wird vom Anbieter verweigert, wenn sie für ihn nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, insbesondere, wenn die Kosten für die gewählte Art der Nacherfüllung über den momentanen Sachwert der mangelhaften Sache hinausgehen würden. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt der Anbieter die darauf getätigten Aufwendungen maximal nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Sollte sich vorbezeichneter Mangel erst nach 6 Monaten ab Kaufdatum zeigen oder einstellen, obliegt es dem Partner innerhalb von 2 Jahren, nachzuweisen, dass der bezeichnete Mangel schon bei Gefahrenübergang auf ihn vorhanden war. Die Regelungen bezüglich der Kosten der Nacherfüllung gelten dann auch hier. Jedoch muss sich der Partner eine eventuelle Abnutzung und/oder Wertminderung der Sache anrechnen lassen.
- Sollten Hersteller für eine vom Anbieter vertriebene Ware eine erweiterte Gewährleistung in Form einer Garantie oder ähnlichem übernehmen, welche über die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hinausgeht, tritt der Anbieter alle Ansprüche daraus gegen den Hersteller oder Lieferanten an den Partner ab. Dieser hat dann im Falle des Eintritts eines Mangels oder Schadens diesen beim Hersteller direkt anzuzeigen und sämtliche sich daraus ergebende Ansprüche auch diesem gegenüber geltend zu machen.
- Änderungen in Konstruktion oder Ausführung entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen, die der Verkäufer oder seine Zulieferer nach Vertragsabschluß vornehmen und welche die die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Rüge.
- Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn aufgetretene Mängel durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäße Benutzung entstanden sind bzw. wenn nicht autorisierte Personen Reparaturen am Gerät vorgenommen haben.
- Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die während der Inanspruchnahme von Gewährleistungen oder Reparaturen oder Umbauten entstehen.
- Software, deren Versiegelung aufgebrochen ist, unterliegt keinem Wandlungs- und Umtauschrecht. Im Übrigen gelten hier die Bestimmungen der Softwarehersteller. Der Anbieter haftet nicht für Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
X. Haftung
- Der Partner ist für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität der durch Ihn gemachten Angaben verantwortlich und verpflichtet diese stets aktuell zu halten.
- Bewusst falsche Angaben, die dem Anbieter Schaden zufügen, haben stets eine polizeiliche Anzeige zur Folge.
- Der Anbieter haftet für die von ihm verursachten Schäden, die dem Partner während der Ausführung einer Dienstleistung entstehen. Weitere Haftungsansprüche stehen dem Partner nicht zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche (z.B. für Nutzungsausfälle).
XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
- Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie seiner Anbahnung und Abwicklung ist Chemnitz.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen teilweise oder ganz unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden vielmehr zusammenwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
XII. Speicherung von Daten
- Die dem Anbieter vom Partner übermittelten Daten werden gespeichert. Der Partner genehmigt dem Anbieter die von ihm übergebenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
- Soweit sich der Anbieter Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist er berechtigt, alle dafür relevanten Daten offen zu legen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
- Im Übrigen gelten alle Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
XIII. Abschließende Bedingungen
- Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Das Copyright für alle vom Anbieter bereitgestellten Informationen, Inhalte und die zur Verfügung gestellte Software liegt bei dem Anbieter. Eine Verwendung oder Vervielfältigung ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung nicht erlaubt.
- Für vom Partner übergebene Daten übernimmt dieser die volle Verantwortung insbesondere bezüglich der Urheberrechte.
|